Sonstige Leistungen

Das Gesamtpaket rund um dein Führerschein

Voll abgedeckt: Sonstige Leistungen

Erste Hilfe

Wer einen Führerschein machen möchte, kommt an einem nicht vorbei: Dem Nachweis,
entweder einen Erste Hilfe Kurs, oder einen so genannten LSMU, den Lebensrettende
Sofortmaßnahmen am UnfallortKurs erfolgreich durchgeführt zu haben. Dabei sind die
Voraussetzungen von Führerschein zu Führerschein unterschiedlich, und haben sich auch
im Laufe der Jahre sehr verandert
Wir richten für euch Erste Hilfe Kurse aus.
Eine Versorgung im Notfall sicher zu stellen ist uns wichtig. Wir möchten aktiv diese
nützliche Hilfeleistung im Straßenverkehr unterstützen. Daher geht der Betrag für den Kurs
voll an die Ausbilder – wir verdienen daran nichts.
Die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Angebot
bei uns erfüllt man nicht nur seine Pflicht, sondern zeigt gleichzeitig seine soziale
Verantwortung.
Terminierte Kurse
Die Erste-Hilfe-Kurse finden in unserem Unterrichtsraum der Fahrschule statt.
Sie werden an einem festgelegten Tag durchgeführt. Am Ende des Kurstages erhält jeder
Teilnehmer eine Bestätigung über die erfolgte Einweisung in die Erste Hilfe. Diese
Bestätigung gehört mit zu den Anmeldeunterlagen bei der Führerscheinstelle der Stadt.

Finanzierung

• Du schonst Deine Finanzen für ein Auto oder mehr
• Die Antragstellung ist völlig unkompliziert
• Zinsen fallen nur auf die tatsächliche Inanspruchnahme an
• Du kannst ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen
• Die Finanzierung ist auch nach begonnener Ausbildung noch möglich
• Du kannst den Führerschein auch nur zum Teil finanzieren
• Du brauchst keine besonderen Sicherheiten
• Frage Deinen Fahrlehre
nach der Finanzfair-Finanzierung
• Fülle das Antragsformular in der Fahrschule oder zu Hause aus
• Deine Kreditanfrage muss
dann per Telefax, eMail oder Post zu uns
• FinanzFair und Dein Fahrlehrer übernehmen nun alle weiteren Formalitaten
• Wünschst Du eine diskrete Beratung, sage es uns
• Die Kreditentscheidung erfolgt kurzfristig
• In der Fahrschule liegen nun die Kreditunterlagen
• Nun noch unterschreiben und per Post an uns zurück
Binnen weniger Tage erhält die Fahrschule das Geld.

Fahrschulwechsel

Du möchtest gerne zu Simple-Drive wechseln?

Wir helfen Dir dabei.
Fühlst Du Dich nicht wohl in Deiner Fahrschule?
Machst Du wenig Fortschritte obwohl Du schon lange dabei bist?
Werden Deine Fragen nicht beantwortet und nicht ausreichend erklärt?
• Kommst Du mit Deinem Fahrlehrer nicht klar und magst es Ihm nicht sagen?
• Hast Du Deine Ausbildung auf Eis gelegt, weil Du unzufrieden bist?
• Oder denkst Du sogar, dass Du mehr Stunden als nötig nehmen sollst?
Wir erledigen für Dich:
Kündigung in Deiner „Alten“ Fahrschule und Anforderung der Rechnung bei Deiner
„alten“ Fahrschule. Somit hast Du keinen unangenehmen Kontakt mehr!
Ummeldung bei der Behörde erledigen wir für Dich!
Auswertung Deiner bisherigen Fahrfähigkeiten, durch eine sog.:
„Sondierungsfahrstunde“
Du erhältst von uns einen konkrete Ausbildungsplan zum zügigen Abschluss.
• Nur ein auf Dich zugeschnittenes Ausbildungssystem führt Dich zum Bestehen Deiner
Praxisprüfung.
Du kannst bei uns sofort und ohne Zeitverlust Deine Ausbildung absolvieren, egal ob
Theorie/Praxis/Sonderfahrten

Mofa

Mofa Prüfbescheinigung 
Endlich 15 – Zeit fürs Mofa. Wir sagen Ihnen, wie Sie das erste Mal richtig Gas geben. 

Die„Fahrräder mit Hilfsmotor“ haben maximal 50 ccm Hubraum und fahren bis zu 25km/h.Dieser Führerschein ist kein Führerschein. Der Mofa-Führerschein ist eigentlich nur eine Prüfbescheinigung. Sie besagt, dass Sie die geforderten Theoriestunden und eine 90-minütige Fahrstunde absolviert haben. Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische Prüfung.

Der Aufwand ist relativ gering. Auch die Kosten halten sich im kleinen Rahmen. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne Bescheinigung fahren. Theorie für die Praxis Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten. Mit der praktischen Ausbildung starten wir jetzt richtig durch. Sie dauert in der Regel nur 90 Minuten. Bei Gruppenunterricht mit maximal vier Teilnehmern benötigen sie zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten. Das Ziel dieser ersten Fahrt: Fühlen Sie sich sicher. Auf dem Lehrplan stehen Anfahren und Halten, Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit, Fahren eines Kreises, Wenden, Abbremsen und Ausweichen. Damit nichts passiert, üben Sie abseits des Verkehrs. Sicherer ist sicherer 

Begleitetes Fahren

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17″ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in
den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des PKw.

Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person: das 30. Lebensjahr vollendet haben,
• mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
• darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist. Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im
Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen. Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) zu führen. Beim BF17 absolvieren die Jugendlichen dieselbe Fahrausbildung und -prüfung wie Personen, die den Führerschein ab 18 Jahren machen. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man den Antrag auf Erteilung zum BF 17 Begleitetes Fahren stellen und die Fahrschulausbildung absolvieren Die theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17.Geburtstag, mit 17 wird die Bescheinigung ausgehändigt. nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit

Aufbauseminare

Wir bieten an:
– ASF Aufbauseminar für Fahranfänger
– FES Fahreignungs-Seminar für punkteauffällige Kraftfahrer
Neu am FES sind u.a. – ausschließlich Freiwilligkeit / Punkteabbau von nur 1 Punkt nur 1x
in 5 Jahren und nur bei bis zu 5 Punkten / Aufteilung in verkehrspâdagogischen Teil
(Fahrschule) und verkehrspsychologischenTeil (der Psychologe kommt dafür zu uns in die
Fahrschule).
Aufbauseminare finden regelmäßig statt. Die nächsten Termine erfragt ihr bitte bei uns
direkt.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen
und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.
Innerhalb der Probezeit (2 Jahre) unterliegt der Fahranfänger der besonderen Aufsicht
durch das Straßenverkehrsamt (StVa). Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs
der Fahrerlaubnis (Das Datum ist im Feld 14 des Führerscheins eingetragen).
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein
oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auftreten
Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau im Fahreignungsregister
Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-
Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige
Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch
eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister
abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den
freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.

Auffrischung

Obwohl im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, trauen sich viele Menschen seit Jahren
nicht, ein Auto zu lenken.
Schon nach einigen Jahren ohne Fahrpraxis kann ein Gefühl der Unsicherheit auftreten,
sodass man/frau sich dann nicht mehr traut, alleinverantwortlich hinterm Steuer zu
sitzen.Häufig ist man auch aus beruflichen oder privaten Gründen gezwungen, wieder Auto
zu fahren. Oder Angst und Unsicherheiten aufgrund Erlebnisse aus der Vergangenheit
halten einen vom Autofahren ab.
Das muss nicht sein! Unter der Anleitung eines erfahrenen Fahrlehrers kann man wieder
schrittweise und behutsam an das selbstständige Führen eines Fahrzeuges herangeführt
werden.Auch besondere Situationen wie Benutzung eines Parkhauses, Nacht- oder
Autobahnfahrten, oder einfach nur einparken und anderes können wir stressfrei mit Ihnen
üben. Vertrauen Sie sich uns an, Sie sind bei uns in guten Händen.

Umschreibung

Grundsätzlich gilt, dass jeder, der seinen ständigen Aufenthalt (mehr als 185 Tage) in
Deutschland hat, auch eine deutsche Fahrerlaubnis benötigt.Regulär erworbene
auslandische Fahrerlaubnisse berechtigen nur 6 Monate lang zum Führen eines
entsprechenden Kraftfahrzeuges im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Falls darüber
hinaus ein Kraftfahrzeug geführt wird, erfüllt es den Straftatbestand „Fahren ohne
Fahrerlaubnis“.
Es ist daher rechtzeitig ein Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis zu
stellen. Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins musst du diesen unter bestimmten
Voraussetzungen umschreiben lassen. Einige Führerscheine lassen sich recht einfach in
einen EU Führerschein umschreiben, bei anderen ist es teilweise notig eine erneute
Führerscheinprüfung zu machen. Wir unterstützen dich gerne bei deinem Weg zum
„neuen“ Führerschein.