Führerscheinklassen
Unsere große Auswahl
Führerscheinklassen der Fahrschule Simple Drive
PKW-Klassen
Klasse B: PKW
Klasse BF17: Begleitetes Fahren mit 17
Klasse B96: PKW-Anhänger Kombination (max 4,25T)
Klasse BE: PKW + Anhänger (max. 7T)
Motorräder und (Klein)-krafträder
Klasse AM: Rollerführerschein
Klasse A1: bis 125ccm
Klasse A2: bis 35kW
Klasse A: ohne Begrenzung
Busse
Klasse D1: Kraftfahrzeuge < 16 Personen
Klasse D1E: Kombination aus Fahrzeug + Anhänger (max. 12T)
Klasse D: Kraftfahrzeuge > 8 Personen
Klasse DE: zul. Gesamtmasse von 750kg
Lastkraftwagen
Klasse C: bis über 7,5T + Anhänger bis 750kg
Klasse C1: bis zu 7,5T
Klasse CE: Klasse C + Anhänger > 750kg
Klasse C1E: C1 mit Anhänger > 750kg
Traktoren
Klasse L: Land-/Forstwirtschaft bis 40km/h, Arbeitsmaschinen bis 25km/H
Klasse T: Zugmaschinen, nicht mehr als 60km/h
Mofa Prüfbescheinigung
Mofa: bis 50ccm, max. 25km/h
PKW-Klassen
Klasse B: PKW
Klasse BF17: Begleitetes Fahren mit 17
Klasse B96: PKW-Anhänger Kombination (max 4,25T)
Klasse BE: PKW + Anhänger (max. 3,5T)
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Alter:
18 / 17* Jahre
Ausbildung:
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahres erteilt werden.
Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllen muss:
– Mindestalter 30 Jahre
– Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
– Nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.
Bei Vollendung des 18ten Lebensjahres kann nach vorherigem Antrag der eigentliche Kartenführerschein erteilt werden.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.
Theorie: 150 Minuten
Fahrstunden: 60 Minuten
Praktische Übungen: 210 Minuten
Prüfung: keine Prüfung erforderlich, Ausbildungsbescheinigung
Mindestalter: 18 (17 bei begleitendem Fahren)
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B oder BF17
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG aber nicht über 7t zG liegt.
Theorie: keine
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)
Prüfung: Praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Voraussetzung: Für die Klasse BE ist die Klasse B Voraussetzung.
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung
(Klein)-krafträder und Motorräder
Klasse AM: Rollerführerschein
Klasse A1: bis 125ccm
Klasse A2: bis 35kW
Klasse A: ohne Begrenzung
VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ROLLERFÜHRERSCHEIN KLASSE AM
Der Erwerb des Rollerführerschein AM setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Ausbildungsbeginn und Führerscheinantrag, 6 Monate vor dem 15 Lebensjahr.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 15.Geburtstag absolviert werden.
Mindestalter 15 Jahre
Der Kartenführerschein kann mit 15 Jahren von der Führerscheinstelle abgeholt werden.
AUSBILDUNG ROLLERFÜHRERSCHEIN KLASSE AM AB 15 JAHREN
Kein Vorbesitz
Theoretische Ausbildung:
14 x 90 min. theoretischer Unterricht, davon 12 x 90 min. Grundstoff und 2 x 90 min. Klassenspezifischer Unterricht.
Praktische Ausbildung:
Lediglich nur Übungsfahrstunden, keine Besonderen Ausbildungsfahrten.
Theoretische Prüfung:
30 Fragen, davon 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Klassenspezifisch, max. 10 Fehlerpunkte erlaubt aber keine 2 x 5 Fehlerpunkte.
Praktische Prüfung:
45 min. Prüfungszeit für die Führerscheinklasse AM.
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 16 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Vorbestiz der Klasse A1 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Bei Vorbestiz der Klasse A1 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Vorbestiz der Klasse A2 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Bei Vorbestiz der Klasse A2 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 20 Jahre
Busse
Klasse D1: Kraftfahrzeuge < 16 Personen
Klasse D1E: Kombination aus Fahrzeug + Anhänger (max. 12T)
Klasse D: Kraftfahrzeuge > 8 Personen
Klasse DE: zul. Gesamtmasse von 750kg
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als acht Meter beträgt (auch Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg).
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse B erforderlich
- Mindestalter 21 Jahre, bei Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000kg nicht übersteigen.
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse D1 erforderlich
- Einschluss der Klassen BE und C1E (sofern C1 vorhanden ist)
- Mindestalter 21 Jahre, bei Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Mindesalter
21 Jahre – 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach vorheriger erfolgreicher MPU
Geltungsdauer
Befristet auf 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz
Vorbesitz Klasse B seit mindestens 2 Jahren
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzungen
21 Jahre – 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach vorheriger erfolgreicher MPU
Geltungsdauer
Befristet auf 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz
D
Sonstiges
Klasse DE berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1E, BE sowie CE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C berechtigt ist.
Lastkraftwagen
Klasse C: bis über 7,5T, + Anhänger bis 750kg
Klasse C1: bis zu 7,5T, max. 9 Personen
Klasse CE: Klasse C + Anhänger > 750kg
Klasse C1E: C1 mit Anhänger > 750kg
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftrad) über 7,5 t zGund max. 9 Sitzplätzen (mit Anhängern bis 750 kg zG)
Klasse C
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 5 (3 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Autobahnfahrten: Mindestens 2 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Nachtfahrten: Mindestens 3 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 3 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Kraftfahrzeuge (ausg. Krad) über 3,5 t zG, bis zu 7,5 t zG und nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG
Klasse C1
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3
Autobahnfahrten: Mindestens 1
Nachtfahrten: Mindestens 1
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 1 Solo und 3 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 1 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 2 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG
Klasse CE
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 5
Autobahnfahrten: Mindestens 2
Nachtfahrten: Mindestens 3
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 2 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 3 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zG. Die zG der Kombination darf 12 t nicht überschreiten.
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhängern wenn die zG der Kombination 7 t aber nicht 12 t überschreitet.
Klasse C1E
Theorie: keine
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3
Autobahnfahrten: Mindestens 1
Nachtfahrten: Mindestens 1
Prüfung: Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: 1Mindestens 1 Solo und 3 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 1 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 2 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Fahrstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Traktoren
Klasse L: Land-/Forstwirtschaft bis 40km/h, Arbeitsmaschinen bis 25km/h
Klasse T: Zugmaschinen, nicht mehr als 60km/h
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: keine
Sonderfahrten: keine
Prüfung: nur Theorie
Mindestalter: 16 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h und 18 Jahre bei 60 km/h durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Mofa
Mofa: bis 50ccm, max. 25km/h
Mofa bis 50 ccm, und max. 25 km/h
Theorie: 6 Lektionen Mofakurs
Übungsfahrten: 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: nur Theorie
Mindestalter: 15 Jahre