EU-BKF Qualifikation
Der Nachweis der Grundqualifikation kann durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nachgewiesen werden oder es wird erfolgreich eine Prüfung vor der IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst einen theoretischen Teil von 240 Minuten (Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort, Erörterung von Praxissituationen) und einen praktischen Teil von 210 Minuten (120 Minuten Fahrprüfung; 30 Minuten praktische Themen wie Ladungssicherung, Notfallsituationen usw.; 60 Minuten Bewältigung kritischer Fahrsituationen). Zum Ablegen der Prüfung ist kein Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben, aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis ist erforderlich für die Zulassung.
Hintergrund
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammmer.
Verbesserung Berufsbild
Eine obligatorische Berufsausbildung von Berufskraftfahrern war bisher nur in einigen Mitgliedsstaaten vorgesehen gewesen. Die Mehrheit der Berufskraftfahrer/in führte ihren Beruf bislang lediglich auf der Grundlage des Führerscheins aus. Mit der Qualifizierung durch einen Befähigungsnachweis soll auch das Ansehen und die Attraktivität des Berufsstandes angehoben werden. Eine vollständige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist gemäß § 823 BGB nicht möglich.
Betroffene Personen
Grundsätzlich betrifft dies alle Kraftfahrer/in in den EU-Mitgliedsstaaten, sowie Fahrer/in eines Drittlandes die für ein in einem Mitgliedsstaat niedergelassenes Unternehmen tätig sind. Alle selbstständigen und angestellten Fahrer/in, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken, das umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen ihre Befähigung nachweisen, wenn sie folgende Kraftfahrzeuge führen: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Beschleunigte Grundqualifikation
Hier ist eine 140 stündige Ausbildung, davon 10 Stunden Fahrpraxis vorgeschrieben. Anschließend ist eine Prüfung vor der IHK abzulegen. Hier ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, diese kann auch anschließend gemacht werden. Aber Unterrichtspflicht!
Besitzstand
ab dem 10. September 2013 für Busfahrer/Innen und ab 10. September 2014 für LKW Fahrer/Innen einen Nachweis über eine 35 stündige Weiterbildung eingetragen sein.
Dokumentation der Qualifikation
Durch Eintrag der Schlüsselnummer 95.
Weiterbildung
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden. Ein Teil der Weiterbildung kann im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
318/2021: CORONA-AUSNAHMEN IM BEREICH GEFAHRGUT LAUFEN AUS
Stichtag 1. September 2021 für ablaufende Bescheinigungen und Schulungsnachweise nach den Vereinbarungen M333 und M334, die wegen Corona vereinbart wurden, beachten.
Der Stichtag 1. September 2021 rückt näher. Nur ADR-Schulungsbescheinigungen und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, die spätestens an diesem Tag ablaufen, gelten bis zum 30. September 2021 weiter und können somit noch um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert werden, wenn bis zum 30. September 2021 die Auffrischungsschulung inkl. bestandener Prüfung für Gefahrgutfahrer/-innen bzw. die bestandene Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte absolviert wurde. Selbiges gilt, soweit die jeweiligen Bescheinigungen gefordert sind, auch für den Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Seeschiffsverkehr, für die ähnliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Das bedeutet im Übrigen: Alle derartigen Dokumente, die ab 2. September 2021 ablaufen, sind am darauffolgenden Tag abgelaufen und können nach diesen Regelungen nicht mehr verlängert werden.
Die Zeichnung von erneuten Multilateralen Vereinbarungen zu diesem Thema zeichnet sich bislang nicht ab. Vielmehr hatten die o. g. Vereinbarungen nur noch sehr wenige Vertragsstaaten gezeichnet.
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung / Modulaufteilung LKW gemäß BKrFQG
Modul 1 Eco Training
entsprechend Kenntnisbereich 1
(inhaltlich 1.1, 1.2, 1.3)
Inhalt des Moduls
· Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
· Analyse der Fahrwiderstände
· die Eco-Fahrphilosophie
· Fahrer-Motivation zu wirtschaftlichem Fahren
· Wirtschaftlichkeitsrechnung
· Alternative Kraftstoffe
Modul 2 (Sozial-) Vorschriften im Güterverkehr
entsprechend Kenntnisbereich 2 (inhaltlich 2.1, 2.2)
Inhalt des Moduls
· sozialrechtliche Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und zum analogen Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien sowie dem Arbeitszeitgesetz
· allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr, zum Beispiel zum gewerblichen Güterkraftverkehr, zu Frachtvertrag und Frachtrecht, zum Transport besonderer Güter und zu Außenhandel und Zollrecht
· Auffrischung von Verkehrsregeln und Erläuterung neuer Vorschriften zu den Themen Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum und Reißverschlussverfahren sowie neuer Verkehrszeichen
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
entsprechend Kenntnisbereich 1 und 3 (inhaltlich 1.2, 3.1, 3.5)
Inhalt des Moduls
· Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
· richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen
· Kraftübertragung
· Gefahren in Kurven (Unter- bzw. Übersteuern)
· Funktionsweise, Vorteile und Grenzen moderner Sicherheitssysteme
(u.a. ABS, ASR, EBS, ESP, Abstandsregelsysteme)
· wichtige Bremsmethoden
Modul 4 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
entsprechend Kenntnisbereich 3 (inhaltlich 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7)
Inhalt des Moduls
· Marktumfeld des Güterverkehrs
· der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
· die Bedeutung qualifizierter und zufriedener Fahrer
· Corporate Identity, Fahrzeug und Fahrer
· Kommunikation und Umgang mit verschiedenen Gesprächspartnern
· Gesundheitsschäden vorbeugen
· Schleusung und Kriminalität
Modul 5 Ladungssicherung
entsprechend Kenntnisbereich 1 (inhaltlich 1.4)
Inhalt des Moduls
· Rechtliche Grundlagen
· Unfallverhütungsvorschriften
· auftretende Kräfte im Straßenverkehr
· Einflüsse durch die Fahrweise
· Lastverteilung und Nutzvolumen
· Sicherungsarten (Formschluss, Direktzurren, Niederzurren)
· Verwendung und Überprüfung von Haltevorrichtungen
· Be- und Entladen (u.a. Standsicherheit/Kippgefahr, Hilfsmittel)
· Vorstellung von praktischen Übungen
Modul 1 Eco-Training & Assistenzsysteme
Das Modul 1 der 3. Welle deckt die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3 nach Anlage 1 BKrFQV ab. Es hilft dem Fahrer Kraftstoffverbrauch und Verschleiß zu verringern und die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs zu beherrschen.
Aus dem Inhalt:
- Der Einfluss des Fahrers auf die Wirtschaftlichkeit
- Alternative Antriebe im Nutzfahrzeugbereich
- Eco Grundsätze, Fahrsituationen wirtschaftlich perfektionieren
- Fahrerassistenzsysteme – Funktion, Bedienung, Grenzen und Gefahren
- Vom manuellen zum autonomen Fahren
- Stausünden
- Pannenursachen und häufige Fahrzeugmängel
- Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: KEP und Verteilerverkehr, Güterfernverkehr, Baustelle, Forst- und Landwirtschaft, Entsorgung, Personenbeförderung/KOM
Kenntnisbereiche
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Das Modul 2 bringt die Teilnehmer auf den aktuellen Stand in Sachen Sozialvorschriften. Besprochen werden dabei die neuesten gesetzlichen Vorgaben, sowie praktische Hinweise zur korrekten und rechtssicheren Bedienung des Fahrtenschreibers. Die Kenntnisbereiche 2.1, 2.2, 2.3, nach Anlage 1 BKrFQV werden mit dem Modul abgedeckt.
Aus dem Inhalt:
- Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten, sowie Arbeitszeit und Ausnahmeregelungen
- Besondere Anwendungsszenarien der Sozialvorschriften, z. B. 12-Tage-Regel für den Fernreiseverkehr und Mehrfahrerbesatzung
- Handhabung des Fahrtenschreibers, inkl. „OUT“-Einstellung
- Der neue Smart-TCO und Fahrerkarten der 2. Generation
- Neue Funktionen der Smart-TCO-Technik
- Praktische Hinweise zum Fahreralltag und zum Verhalten bei Verkehrskontrollen
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr
Modul 3 Gefahrenwahrnehmung
Das Modul der 3. Welle behandelt alle essentiellen Aspekte zum Thema Gefahrenwahrnehmung. Es beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Themen: „Entstehung von Gefahren“, „Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung“ oder „Umgang mit Gefahren in der Praxis“.
Aus dem Inhalt:
- Entstehung von Gefahren
- Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung
- Fahrerselbstbild und Risikoverhalten
- Risikofaktoren im Straßenverkehr
- Umgang mit Gefahren in der Praxis
- Verhalten bei Notfällen
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (Anlage 1 BKrFQV,Nr. 1.2)
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.5)
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM (Anlage 1 BKrFQG, Nr. 1.6)
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.1)
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.4)
- Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.5)
Modul 4 Schadensprävention
Das Modul 4 der 3. Welle unterstützt die Teilnehmer bei der Entwicklung eines nachhaltigen Problembewusstseins. Es bezieht sich dabei auf die vielfältigen, negativen Folgen von Schäden und Unfällen für die Teilnehmer selbst und das Unternehmen. Die Kenntnisbereiche 1.5, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, nach Anlage 1 BKrFQV werden mit dem Modul abgedeckt.
Aus dem Inhalt:
- Folgen von Schäden und Unfällen für Transporteure und wie sie vermieden werden können
- Schadensprävention für Fahrzeuge und Güter
- Tipps und Hinweise zur Förderung eines positiven Images des Unternehmens durch effektive Kommunikation und Förderung der Kundenzufriedenheit
- Schutz vor Kriminalität und Schleusung
- Stressbewältigungsstrategien für Fahrer
- „Frigo“-Erweiterungsmodul zu temperaturgeführten Transporten mit Informationen zum fachgerechten und schadensfreien Transport temperaturempfindlicher Güter
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Das Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast Lkw/Bus der 3.Welle deckt die Kenntnisbereiche 1.4, 1.5, 1.6 nach Anlage 1 BKrFQV ab. Es hilft dem Fahrer die Sicherheit der Ladung oder der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs zu gewährleisten.
Die Inhalte des Moduls:
- Rechtliche Grundlagen
- Kräfte und Gegenkräfte
- Sicherungsarten und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Lastverteilung, Be- und Entladen
- Beförderung von Gefahrgut (Freimengenregelung)
- Sicherheitsmängel und Fahrzeugkontrollen
- Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: Planen- und Pritschenaufbau, Koffer- und Containeraufbau, KEP und Verteilerverkehr, Spezialaufbauten, Personenbeförderung/KOM
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.4)
- Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.5)
- Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.6)