Krane

Jeder Unternehmer der Mitarbeiter und Verrichtungsgehilfen im Kranbetrieb einsetzt, ist verpflichtet diese auf dem jeweiligen Kran zu unterweisen. Krane darf nur Bedienen wer seine Befähigung Theoretisch und praktisch nachgewiesen hat. Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Kranfahrer einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein. Dabei spielt es keine Rolle ob es ein gelegentlicher  oder ein regelmäßiger Einsatz ist.

Inhalte und Informationen

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Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, (Im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung) 16 Jahre, gesundheitliche Eignung.

Bei der Ausbildung zum Kranführer unterscheidet man im praktischen Teil zwischen Anfänger, und jahrelangen Altbediener.

Daher variiert die Ausbildung zwischen 1 – 3 Tagen.

Wir weisen darauf hin, dass die Schulungen nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung  (PSA), und mit Maschinen mit einer gültigen UVV Prüfung.

Praktischer Befähigungsnachweis

– Einweisung am Kran
– Fahrübungen mit Fahrprüfung

Nach erfolgreicher Ausbildung bekommen sie von uns einen Bediener Ausweis für Kranführer ausgehändigt.

Theoretischer Befähigungsnachweis
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Krane, Anschlag- Lastaufnahmemittel
  • Bauarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige technische Prüfung
  • Umgang mit Last, Anschlag,- Lastaufnahmemittel
  • Sondereinsätze, Traglasttabellen
  • Verkehrsregeln, Verkehrswege
  • Funkfernbedienung
  • Multiple Choice Theorieprüfung