Berufskraftfahrer-Weiterbildung
LKW | Bus Führerscheine bei Simple-Drive
- Bildungsgutschein nutzen
- Ausbildung zum Kraftfahrer meistern
- Neue Karrierehorizonte erobern
Voraussetzungen
Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung jeder C-Klasse!
Personalkraftfahrer werden:
Busse
Klasse D1: Kraftfahrzeuge < 16 Personen
Klasse D1E: Kombination aus Fahrzeug + Anhänger (max. 12T)
Klasse D: Kraftfahrzeuge > 8 Personen
Klasse DE: zul. Gesamtmasse von 750kg
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als acht Meter beträgt (auch Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg).
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse B erforderlich
- Mindestalter 21 Jahre, bei Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000kg nicht übersteigen.
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse D1 erforderlich
- Einschluss der Klassen BE und C1E (sofern C1 vorhanden ist)
- Mindestalter 21 Jahre, bei Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Mindesalter
21 Jahre – 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach vorheriger erfolgreicher MPU
Geltungsdauer
Befristet auf 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz
Vorbesitz Klasse B seit mindestens 2 Jahren
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzungen
21 Jahre – 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach vorheriger erfolgreicher MPU
Geltungsdauer
Befristet auf 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz
D
Sonstiges
Klasse DE berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1E, BE sowie CE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C berechtigt ist.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftrad) über 7,5 t zGund max. 9 Sitzplätzen (mit Anhängern bis 750 kg zG)
Klasse C
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 5 (3 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Autobahnfahrten: Mindestens 2 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Nachtfahrten: Mindestens 3 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 3 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Kraftfahrzeuge (ausg. Krad) über 3,5 t zG, bis zu 7,5 t zG und nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG
Klasse C1
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3
Autobahnfahrten: Mindestens 1
Nachtfahrten: Mindestens 1
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 1 Solo und 3 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 1 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 2 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG
Klasse CE
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 5
Autobahnfahrten: Mindestens 2
Nachtfahrten: Mindestens 3
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 2 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 3 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zG. Die zG der Kombination darf 12 t nicht überschreiten.
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhängern wenn die zG der Kombination 7 t aber nicht 12 t überschreitet.
Klasse C1E
Theorie: keine
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3
Autobahnfahrten: Mindestens 1
Nachtfahrten: Mindestens 1
Prüfung: Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: 1Mindestens 1 Solo und 3 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 1 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 2 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Fahrstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Lastkraftwagen
Klasse C: bis über 7,5T + Anhänger bis 750kg
Klasse C1: bis zu 7,5T
Klasse CE: Klasse C + Anhänger > 750kg
Klasse C1E: C1 mit Anhänger > 750kg
Berufskraftfahrer oder doch lieber im Güterverkehr?
Finanzierungsmöglichkeiten
Eine Kostenübernahme für Weiterbildungen ist durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder Ihren Arbeitgeber möglich. Dies kann individuell unterschiedlich ausfallen. Für Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Ihr Ansprechpartner
Bei Simple Drive schlägt ein Herz voller Passion für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Als dynamisches Team haben wir bereits über 900 begeisterte Bewertungen auf Google erhalten – ein Zeugnis unseres Engagements und Erfolgs.
Unsere Fahrlehrer sind nicht nur Instruktoren, sondern echte Begleiter, die sich individuell für jeden Lernenden einsetzen. Mit uns fahren Sie nicht nur sicher, sondern auch mit Freude in die Zukunft. Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission.
Nevzat
Geschäftsführer, Fahrlehrer aller Klassen, Seminarleiter für ASF und FES, Ausbildungsfahrlehrer.
Tugce
Fahrlehrerin B/BE
Willi
Fahrlehrer B/BE
Ahmet
Fahrlehrer A, B/BE Seminarleiter für ASF
Wir sind jetzt zertifiziert
Das Ladungssicherungsseminar
Die Kurierfahrerausbildung
Die Staplerausbildung
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer (Modulschulungen)
Die Kranfahrerausbildung
Unsere Standorte
Unsere Vorteile
Ihre Vorteile bei Simple Drive
Wir sind ein junges, korrektes, hoch motiviertes, kompetentes Team und mit Herzblut dabei. Dadurch bringen wir Dich mit Spaß am Lernen zum gewünschten Erfolg. Hierfür überlegen wir uns ständig neue, innovative Ideen.
Große, moderne Räumlichkeiten:
Lernen Sie in einer Umgebung, die Motivation fördert.
Interaktiver Unterricht:
Engagiertes Lernen mit modernsten Methoden.
Individuelle Beratung:
Wir gehen individuell und persönlich auf Ihre Ansprüche und Bedürfnisse eines!
Kostenlose Parkplätze direkt vor Ort:
Keine zusätzlichen Sorgen um Parkmöglichkeiten.
Flexibilität:
Wählen Sie zwischen 5 Samstagskursen oder dem Wochenkurs von Montag bis Freitag.
Spaß beim lernen:
Bei uns erleben Sie nicht nur effektive Vorbereitung, sondern auch Freude am Lernen!
Berufskraftfahrerschein sichern & Karriere auf das nächste Level heben!
Seien Sie stets informiert! Wir erinnern Sie rechtzeitig über anstehende Förderungen, den Beginn der Weiterbildung und allen weiteren Details. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns direkt über Whatsapp:
Das sagen ehemalige Schüler/innen
Die häufigsten Fragen und Antworten
FAQ
Für das Führen eines LKWs benötigen Sie die Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, je nach Gewicht des Fahrzeugs. Busfahrer benötigen hingegen die Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE.
Ja, für die Führerscheinklasse C1 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und für die Klassen C, CE, D1 und D1E ist das Mindestalter 21 Jahre. Für die Klassen D und DE müssen Sie in der Regel 24 Jahre alt sein, es sei denn, Sie haben eine qualifizierte Ausbildung absolviert, dann ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch früher möglich.
Sie müssen eine theoretische Prüfung sowie eine praktische Fahrprüfung absolvieren. Zusätzlich ist eine Grundqualifikation nachzuweisen, die durch eine gesonderte Prüfung bei der IHK oder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer erbracht werden kann.
Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von Ihren persönlichen Fähigkeiten und Vorkenntnissen ab. Bei Simple Drive legen wir Wert darauf, dass Sie sicher und verantwortungsbewusst fahren können, bevor wir Sie zur Prüfung anmelden.
Die Ausbildungsdauer hängt von der Führerscheinklasse und dem individuellen Fortschritt des Fahrschülers ab. Sie kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Wir bieten auch Intensivkurse an, bei denen die Ausbildung in verkürzter Zeit möglich ist.
Bei Simple Drive lassen wir Sie nicht im Stich. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, analysieren wir gemeinsam die Gründe und bereiten Sie gezielt auf den nächsten Versuch vor. Unser Ziel ist es, dass Sie sich sicher fühlen und die Prüfung erfolgreich abschließen.