Dein Weg zum Führerschein!
Krane
Jeder Unternehmer der Mitarbeiter und Verrichtungsgehilfen im Kranbetrieb einsetzt, ist verpflichtet diese auf dem jeweiligen Kran zu unterweisen. Krane darf nur Bedienen wer seine Befähigung Theoretisch und praktisch nachgewiesen hat. Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Kranfahrer einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein. Dabei spielt es keine Rolle ob es ein gelegentlicher oder ein regelmäßiger Einsatz ist.
Die Inhalte sind nach den Kriterien der Notwendigkeit, der Qualität und der Praxistauglichkeit am Markt zusammengestellt. Die auf der Straße anzutreffenden Unkenntnisse und Fehlverhalten, wie z.B. von der Unkenntnis der Verantwortlichkeiten über die Fehleinschätzung der auf der Ladefläche auftretenden Kräfte bis hin zu mangelhaften oder falschen Sicherungsmaßnahmen, münden inhaltlich direkt in die Seminarpläne. Hier wird bevorzugt auf praxistaugliche Seminarmethoden und Anschauungsmodelle zurückgegriffen um den Erfolg sicherzustellen.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, (Im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung) 16 Jahre, gesundheitliche Eignung.
Bei der Ausbildung zum Kranführer unterscheidet man im praktischen Teil zwischen Anfänger, und jahrelangen Altbediener.
Daher variiert die Ausbildung zwischen 1 – 3 Tagen.
Wir weisen darauf hin, dass die Schulungen nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA), und mit Maschinen mit einer gültigen UVV Prüfung.
Theoretischer Befähigungsnachweis
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Krane, Anschlag- Lastaufnahmemittel
- Bauarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige technische Prüfung
- Umgang mit Last, Anschlag,- Lastaufnahmemittel
- Sondereinsätze, Traglasttabellen
- Verkehrsregeln, Verkehrswege
- Funkfernbedienung
- Multiple Choice Theorieprüfung