Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden. Ein Teil der Weiterbildung kann im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
Stichtag 1. September 2021 für ablaufende Bescheinigungen und Schulungsnachweise nach den Vereinbarungen M333 und M334, die wegen Corona vereinbart wurden, beachten.
Der Stichtag 1. September 2021 rückt näher. Nur ADR-Schulungsbescheinigungen und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, die spätestens an diesem Tag ablaufen, gelten bis zum 30. September 2021 weiter und können somit noch um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert werden, wenn bis zum 30. September 2021 die Auffrischungsschulung inkl. bestandener Prüfung für Gefahrgutfahrer/-innen bzw. die bestandene Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte absolviert wurde. Selbiges gilt, soweit die jeweiligen Bescheinigungen gefordert sind, auch für den Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Seeschiffsverkehr, für die ähnliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Das bedeutet im Übrigen: Alle derartigen Dokumente, die ab 2. September 2021 ablaufen, sind am darauffolgenden Tag abgelaufen und können nach diesen Regelungen nicht mehr verlängert werden.
Die Zeichnung von erneuten Multilateralen Vereinbarungen zu diesem Thema zeichnet sich bislang nicht ab. Vielmehr hatten die o. g. Vereinbarungen nur noch sehr wenige Vertragsstaaten gezeichnet.
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung / Modulaufteilung LKW gemäß BKrFQG
Modul 1 Eco Training
entsprechend Kenntnisbereich 1
(inhaltlich 1.1, 1.2, 1.3)
Inhalt des Moduls
· Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
· Analyse der Fahrwiderstände
· die Eco-Fahrphilosophie
· Fahrer-Motivation zu wirtschaftlichem Fahren
· Wirtschaftlichkeitsrechnung
· Alternative Kraftstoffe
Modul 2 (Sozial-) Vorschriften im Güterverkehr
entsprechend Kenntnisbereich 2 (inhaltlich 2.1, 2.2)
Inhalt des Moduls
· sozialrechtliche Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und zum analogen Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien sowie dem Arbeitszeitgesetz
· allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr, zum Beispiel zum gewerblichen Güterkraftverkehr, zu Frachtvertrag und Frachtrecht, zum Transport besonderer Güter und zu Außenhandel und Zollrecht
· Auffrischung von Verkehrsregeln und Erläuterung neuer Vorschriften zu den Themen Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum und Reißverschlussverfahren sowie neuer Verkehrszeichen
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
entsprechend Kenntnisbereich 1 und 3 (inhaltlich 1.2, 3.1, 3.5)
Inhalt des Moduls
· Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
· richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen
· Kraftübertragung
· Gefahren in Kurven (Unter- bzw. Übersteuern)
· Funktionsweise, Vorteile und Grenzen moderner Sicherheitssysteme
(u.a. ABS, ASR, EBS, ESP, Abstandsregelsysteme)
· wichtige Bremsmethoden
Modul 4 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
entsprechend Kenntnisbereich 3 (inhaltlich 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7)
Inhalt des Moduls
· Marktumfeld des Güterverkehrs
· der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
· die Bedeutung qualifizierter und zufriedener Fahrer
· Corporate Identity, Fahrzeug und Fahrer
· Kommunikation und Umgang mit verschiedenen Gesprächspartnern
· Gesundheitsschäden vorbeugen
· Schleusung und Kriminalität
Modul 5 Ladungssicherung
entsprechend Kenntnisbereich 1 (inhaltlich 1.4)
Inhalt des Moduls
· Rechtliche Grundlagen
· Unfallverhütungsvorschriften
· auftretende Kräfte im Straßenverkehr
· Einflüsse durch die Fahrweise
· Lastverteilung und Nutzvolumen
· Sicherungsarten (Formschluss, Direktzurren, Niederzurren)
· Verwendung und Überprüfung von Haltevorrichtungen
· Be- und Entladen (u.a. Standsicherheit/Kippgefahr, Hilfsmittel)
· Vorstellung von praktischen Übungen
Kombinierte Inhalte für LKW- und Busfahrer.