Berufskraftfahrer-Weiterbildung
BKF Weiterbildung bei Simple-Drive Leverkusen
Lernen Sie von den Besten und meistern Sie die Straße. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns über Whatsapp – wir klären Sie bezüglich aller Förderungen auf:
Qualifizieren
Für wen ist die BKF Weiterbildung geeignet?
Berufskraftfahrer:innen im Güterverkehr:
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung
gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist.
Berufskraftfahrer:innen im Personalverkehr:
Als Berufskraftfahrer ist die Weiterbildung nicht nur eine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Kontaktieren Sie sich heute noch um einen Platz für Ihre BKF Weiterbildung,
und sichern Sie Ihre berufliche Zukunft!
Finanzierungsmöglichkeiten
Eine Kostenübernahme für Weiterbildungen ist durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder Ihren Arbeitgeber möglich. Dies kann individuell unterschiedlich ausfallen. Für Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Ihr Ansprechpartner
Bei Simple-Drive schlägt ein Herz voller Passion für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Als dynamisches Team haben wir bereits über 900 begeisterte Bewertungen auf Google erhalten – ein Zeugnis unseres Engagements und Erfolgs.
Unsere Fahrlehrer sind nicht nur Instruktoren, sondern echte Begleiter, die sich individuell für jeden Lernenden einsetzen. Mit uns fahren Sie nicht nur sicher, sondern auch mit Freude in die Zukunft. Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission.
Nevzat
Geschäftsführer, Fahrlehrer aller Klassen, Seminarleiter für ASF und FES, Ausbildungsfahrlehrer.
Tugce
Fahrlehrerin B/BE
Willi
Fahrlehrer B/BE
Ahmet
Fahrlehrer A, B/BE Seminarleiter für ASF
Wir sind jetzt zertifiziert
Das Ladungssicherungsseminar
Die Kurierfahrerausbildung
Die Staplerausbildung
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer (Modulschulungen)
Die Kranfahrerausbildung
Unsere Standorte
Unsere Vorteile
BKrFQG Berufskraftfahrer Weiterbildung bei Simple Drive
Wir sind ein junges, korrektes, hoch motiviertes, kompetentes Team und mit Herzblut dabei. Dadurch bringen wir Dich mit Spaß am lernen zum gewünschten Erfolg. Hierfür überlegen wir uns ständig neue, innovative Ideen.
Große, moderne Räumlichkeiten:
Lernen Sie in einer Umgebung, die Motivation fördert.
Interaktiver Unterricht:
Engagiertes Lernen mit modernsten Methoden.
Individuelle Beratung:
Wir gehen individuell und persönlich auf Ihre Ansprüche und Bedürfnisse eines!
Kostenlose Parkplätze direkt vor Ort:
Keine zusätzlichen Sorgen um Parkmöglichkeiten.
Flexibilität:
Wählen Sie zwischen 5 Samstagskursen oder dem Wochenkurs von Montag bis Freitag.
Spaß beim lernen:
Bei uns erleben Sie nicht nur effektive Vorbereitung, sondern auch Freude am Lernen!
Behalten Sie den Überblick über Ihre Fortbildungstermine mit unserer Unterstützung!
Ihre Weiterbildung
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden. Ein Teil der Weiterbildung kann im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
318/2021: CORONA-AUSNAHMEN IM BEREICH GEFAHRGUT LAUFEN AUS
Stichtag 1. September 2021 für ablaufende Bescheinigungen und Schulungsnachweise nach den Vereinbarungen M333 und M334, die wegen Corona vereinbart wurden, beachten.
Der Stichtag 1. September 2021 rückt näher. Nur ADR-Schulungsbescheinigungen und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, die spätestens an diesem Tag ablaufen, gelten bis zum 30. September 2021 weiter und können somit noch um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert werden, wenn bis zum 30. September 2021 die Auffrischungsschulung inkl. bestandener Prüfung für Gefahrgutfahrer/-innen bzw. die bestandene Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte absolviert wurde. Selbiges gilt, soweit die jeweiligen Bescheinigungen gefordert sind, auch für den Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Seeschiffsverkehr, für die ähnliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Das bedeutet im Übrigen: Alle derartigen Dokumente, die ab 2. September 2021 ablaufen, sind am darauffolgenden Tag abgelaufen und können nach diesen Regelungen nicht mehr verlängert werden.
Die Zeichnung von erneuten Multilateralen Vereinbarungen zu diesem Thema zeichnet sich bislang nicht ab. Vielmehr hatten die o. g. Vereinbarungen nur noch sehr wenige Vertragsstaaten gezeichnet.
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung / Modulaufteilung LKW gemäß BKrFQG
Modul 1 Eco Training
entsprechend Kenntnisbereich 1
(inhaltlich 1.1, 1.2, 1.3)
Inhalt des Moduls
· Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
· Analyse der Fahrwiderstände
· die Eco-Fahrphilosophie
· Fahrer-Motivation zu wirtschaftlichem Fahren
· Wirtschaftlichkeitsrechnung
· Alternative Kraftstoffe
Modul 2 (Sozial-) Vorschriften im Güterverkehr
entsprechend Kenntnisbereich 2 (inhaltlich 2.1, 2.2)
Inhalt des Moduls
· sozialrechtliche Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und zum analogen Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien sowie dem Arbeitszeitgesetz
· allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr, zum Beispiel zum gewerblichen Güterkraftverkehr, zu Frachtvertrag und Frachtrecht, zum Transport besonderer Güter und zu Außenhandel und Zollrecht
· Auffrischung von Verkehrsregeln und Erläuterung neuer Vorschriften zu den Themen Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum und Reißverschlussverfahren sowie neuer Verkehrszeichen
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
entsprechend Kenntnisbereich 1 und 3 (inhaltlich 1.2, 3.1, 3.5)
Inhalt des Moduls
· Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
· richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen
· Kraftübertragung
· Gefahren in Kurven (Unter- bzw. Übersteuern)
· Funktionsweise, Vorteile und Grenzen moderner Sicherheitssysteme
(u.a. ABS, ASR, EBS, ESP, Abstandsregelsysteme)
· wichtige Bremsmethoden
Modul 4 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
entsprechend Kenntnisbereich 3 (inhaltlich 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7)
Inhalt des Moduls
· Marktumfeld des Güterverkehrs
· der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
· die Bedeutung qualifizierter und zufriedener Fahrer
· Corporate Identity, Fahrzeug und Fahrer
· Kommunikation und Umgang mit verschiedenen Gesprächspartnern
· Gesundheitsschäden vorbeugen
· Schleusung und Kriminalität
Modul 5 Ladungssicherung
entsprechend Kenntnisbereich 1 (inhaltlich 1.4)
Inhalt des Moduls
· Rechtliche Grundlagen
· Unfallverhütungsvorschriften
· auftretende Kräfte im Straßenverkehr
· Einflüsse durch die Fahrweise
· Lastverteilung und Nutzvolumen
· Sicherungsarten (Formschluss, Direktzurren, Niederzurren)
· Verwendung und Überprüfung von Haltevorrichtungen
· Be- und Entladen (u.a. Standsicherheit/Kippgefahr, Hilfsmittel)
· Vorstellung von praktischen Übungen
Modul 1 Eco-Training & Assistenzsysteme
Das Modul 1 der 3. Welle deckt die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3 nach Anlage 1 BKrFQV ab. Es hilft dem Fahrer Kraftstoffverbrauch und Verschleiß zu verringern und die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs zu beherrschen.
Aus dem Inhalt:
- Der Einfluss des Fahrers auf die Wirtschaftlichkeit
- Alternative Antriebe im Nutzfahrzeugbereich
- Eco Grundsätze, Fahrsituationen wirtschaftlich perfektionieren
- Fahrerassistenzsysteme – Funktion, Bedienung, Grenzen und Gefahren
- Vom manuellen zum autonomen Fahren
- Stausünden
- Pannenursachen und häufige Fahrzeugmängel
- Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: KEP und Verteilerverkehr, Güterfernverkehr, Baustelle, Forst- und Landwirtschaft, Entsorgung, Personenbeförderung/KOM
Kenntnisbereiche
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Das Modul 2 bringt die Teilnehmer auf den aktuellen Stand in Sachen Sozialvorschriften. Besprochen werden dabei die neuesten gesetzlichen Vorgaben, sowie praktische Hinweise zur korrekten und rechtssicheren Bedienung des Fahrtenschreibers. Die Kenntnisbereiche 2.1, 2.2, 2.3, nach Anlage 1 BKrFQV werden mit dem Modul abgedeckt.
Aus dem Inhalt:
- Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten, sowie Arbeitszeit und Ausnahmeregelungen
- Besondere Anwendungsszenarien der Sozialvorschriften, z. B. 12-Tage-Regel für den Fernreiseverkehr und Mehrfahrerbesatzung
- Handhabung des Fahrtenschreibers, inkl. „OUT“-Einstellung
- Der neue Smart-TCO und Fahrerkarten der 2. Generation
- Neue Funktionen der Smart-TCO-Technik
- Praktische Hinweise zum Fahreralltag und zum Verhalten bei Verkehrskontrollen
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr
Modul 3 Gefahrenwahrnehmung
Das Modul der 3. Welle behandelt alle essentiellen Aspekte zum Thema Gefahrenwahrnehmung. Es beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Themen: „Entstehung von Gefahren“, „Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung“ oder „Umgang mit Gefahren in der Praxis“.
Aus dem Inhalt:
- Entstehung von Gefahren
- Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung
- Fahrerselbstbild und Risikoverhalten
- Risikofaktoren im Straßenverkehr
- Umgang mit Gefahren in der Praxis
- Verhalten bei Notfällen
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (Anlage 1 BKrFQV,Nr. 1.2)
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.5)
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM (Anlage 1 BKrFQG, Nr. 1.6)
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.1)
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.4)
- Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.5)
Modul 4 Schadensprävention
Das Modul 4 der 3. Welle unterstützt die Teilnehmer bei der Entwicklung eines nachhaltigen Problembewusstseins. Es bezieht sich dabei auf die vielfältigen, negativen Folgen von Schäden und Unfällen für die Teilnehmer selbst und das Unternehmen. Die Kenntnisbereiche 1.5, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, nach Anlage 1 BKrFQV werden mit dem Modul abgedeckt.
Aus dem Inhalt:
- Folgen von Schäden und Unfällen für Transporteure und wie sie vermieden werden können
- Schadensprävention für Fahrzeuge und Güter
- Tipps und Hinweise zur Förderung eines positiven Images des Unternehmens durch effektive Kommunikation und Förderung der Kundenzufriedenheit
- Schutz vor Kriminalität und Schleusung
- Stressbewältigungsstrategien für Fahrer
- „Frigo“-Erweiterungsmodul zu temperaturgeführten Transporten mit Informationen zum fachgerechten und schadensfreien Transport temperaturempfindlicher Güter
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Das Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast Lkw/Bus der 3.Welle deckt die Kenntnisbereiche 1.4, 1.5, 1.6 nach Anlage 1 BKrFQV ab. Es hilft dem Fahrer die Sicherheit der Ladung oder der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs zu gewährleisten.
Die Inhalte des Moduls:
- Rechtliche Grundlagen
- Kräfte und Gegenkräfte
- Sicherungsarten und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Lastverteilung, Be- und Entladen
- Beförderung von Gefahrgut (Freimengenregelung)
- Sicherheitsmängel und Fahrzeugkontrollen
- Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: Planen- und Pritschenaufbau, Koffer- und Containeraufbau, KEP und Verteilerverkehr, Spezialaufbauten, Personenbeförderung/KOM
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.4)
- Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.5)
- Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.6)
Module
Welche Themen erwarten Sie bei Ihrer Weiterbildung?
Laut der EG-Richtlinie der Europäischen Union müssen folgende Bereiche gelehrt werden:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit. Dienstleistung und Logistik
Module
Welche Fortbildungsthemen warten auf Sie?
01.
Modul Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Wirtschaftlichkeit
- Fahrphysik
- Sicherheitstraining
- Ladungssicherung (Güterbeförderung)
- Fahrgastkomfort (Personenbeförderung)
02.
Anwendung der Vorschriften
- Sozialvorschriften
- Vorschriften für den Personenverkehr
- Vorschriften für den Güterverkehr
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln*
- Fahrgastkomfort (Personenbeförderung)
03.
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Fitness
- Verhalten in Notfallen
- Image (Firma und Fahrer)
- Risiken des Straßenverkehrs Arbeitsunfälle
- Marktordnung (Personenbeförderung)
- Marktordnung (Güterbeförderung)
Sie möchten mehr über die BKF Weiterbildung erfahren?
Seien Sie stets informiert! Wir erinnern Sie rechtzeitig über anstehende Förderungen, den Beginn der Weiterbildung und allen weiteren Details. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns bei Whatsapp:
Das sagen ehemalige Schüler/innen
Die häufigsten Fragen und Antworten
FAQ
Die BKF-Weiterbildung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierung für Berufskraftfahrer im Güterverkehr sowie im Personenverkehr, die alle fünf Jahre absolviert werden muss. Sie richtet sich an alle Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE sowie D1, D1E, D oder DE besitzen und gewerblich unterwegs sind.
Bei Simple Drive deckt die Weiterbildung alle vorgeschriebenen Themenbereiche ab: wirtschaftliches Fahren, Vorschriften für den Güter- und Personenverkehr, Gesundheit und Verkehrs- sowie Arbeitssicherheit. Unser Ziel ist es, die Fahrkompetenz zu erhöhen und die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern.
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden à 60 Minuten und wird bei Simple Drive flexibel gestaltet, sodass Sie die Module auch berufsbegleitend absolvieren können. Wir bieten die Kurse beispielsweise als Blockseminare oder aufgeteilt in einzelne Module an, auch am Wochenende.
Die Kosten können variieren, je nachdem, ob Sie einzelne Module oder das komplette 35-Stunden-Paket buchen. Wir bieten faire Preise und transparente Kostenstrukturen. Außerdem beraten wir kostenlos über Ihre Fördermöglichkeiten über das Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder Ihres Arbeitgebers. Für eine kostenlose Beratung empfehlen wir eine persönliche Beratung. Kontaktieren Sie uns auch gerne ganz einfach über Whatsapp oder E-Mail.
Ja, auch sogenannte „Altfahrer“, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2009 (für Lkw-Fahrer) bzw. vor dem 10. September 2008 (für Busfahrer) erworben haben, müssen die Weiterbildung alle fünf Jahre absolvieren, um ihre Qualifikation gemäß BKrFQG aufrechtzuerhalten.
Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie eine Bescheinigung von Simple Drive. Zudem wird die Schlüsselzahl 95 zusammen mit dem Ablaufdatum in den Führerschein eingetragen. Hierfür müssen Sie mit der Bescheinigung zur Führerscheinstelle gehen, wo der Eintrag vorgenommen wird.